Montag, 18. Januar 2010

 

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Aktuelle Tipps

Wer nach Österreich fährt, sollte vorher einen Blick auf die Internetseite der Mautgesellschaft Asfinag werden. www.vignette.at
Dort findet man Infos über die Standorte von Geschwindigkeitsmessgeräten und Informationen über aktuelle Baustellen.
Stand 03/2007

Tempolimits für Reisemobile
im Ausland

Land

zul. Gesamt-

innerorts,

 

gewicht

außerorts,

 

 

Autobahnen

Dänemark

bis 3,51 ,

50/80/110

                         über 3,5t

50/70/ 80

Frankreich

bis 3,5 t

50/90/110*130

 

über 3,51

50/ 80/100* 110

Italien

bis 3,5 t

50/ 90/110* 130

 

über 3,5 t

50/80/100

Österreich

bis 3,5 t

50/ 100 /130

                         über 3,5t-7,5t

50/ 70/ 80

Schweden

bis 3,5 t

50/90/110*110

                         über 3,5 t

50/ 80/90* 90

Schweiz

bis 3,5 t

50/ 80/100* 120

 

über 3,51

50/ 80/100* 100

Ungarn

bis 3,5 t

50/ 90/110* 130

 

über 3,51

50 /70/ 80

*auf Schnellstraßen

Bei Problemen mit den Thetford Toiletten kann ich einen Blick auf die Homepage von Thetford www.thetford.de empfehlen.
Hier findet man detaillierte Pläne der verschiedenen Toiletten, Reparaturanweisungen und auch sonst viele nützliche Tipps.
Mit Hilfe dieser Anweisungen ist es uns auch gelungen, unsere Toilettenpumpe auszutauschen.
Kerstin
03/2006



Änderungen im Verkehrsrecht 2006
Winterausrüstung
Bei Kraftfahrzeugen muss ab 01.05.2006 die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das heisst konkret, dass im Winter Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage gehört und auf schnee- oder eisbedeckten Strassen nur noch mit geeigneten Reifen. Geeignet sind insbesondere Winter- und Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden; wird hiergegen verstossen, kostet dies 20 EUR, bei Behinderung 40 EUR - sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Änderungen im Bussgeldkatalog zum 01.05.2006
Das Bussgeld für die Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes wird erhöht. Ein Fahrverbot droht dann bereits bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes (bisher 2/10 des halben Tachowertes). Auch wird bei der Dauer des Fahrverbotes nach dem Ausmass der Abstandsverkürzung unterschieden, so dass bis zu 3 Monate Fahrverbot (bisher 1 Monat) drohen.

Das Nichtbeachten von Blinklichtern am Bahnübergang sowie das Umfahren von Schranken werden härter bestraft. Wer trotz Blinklicht an einem Bahnübergang nicht wartet, riskiert 150 EUR Geldbusse sowie 1 Monat Fahrverbot (bisher 50 EUR). Wer eine geschlossene Schranke oder Halbschranke umfährt, muss mit einer Geldbusse von  450 EUR sowie 3 Monaten Fahrverbot rechnen (bisher 50 EUR).
Quelle ADAC

Neu ab 01.04.2005
Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 t dürfen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstrassen 100 km/h fahren. Das ganze ist befristet bis 2009.
Quelle ADAC