Montag, 18. Januar 2010

 

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Wohnmobilreisen
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Tipps 2

Wichtige Änderungen im ausländischen Verkehrsrecht 2005
Österreich - ab 
1.5.2005
Einführung der Warnwestenpflicht   
Schweiz - ab 1.1.2005 - Reform des Straßenverkehrsgesetzes:

  • Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5. 
    Zwischen 0,5 und 0,79 Promille droht ein Verwarnungsgeld, schlimmstenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.
  • teilweise massive Verschärfungen bei den Strafen und Führerscheinmaßnahmen.
  • Einteilungen der Zuwiderhandlungen in leicht, mittel und schwer.
  • Hohe Strafen für Wiederholungstäter, insbesondere bei Tempo- und Alkoholverstößen.     

Italien - 1.1.2005

  • Bußgelder werden gemäß dem italienischen Lebenshaltungsindex angehoben. Diese Maßnahme erfolgt in zweijährigem Turnus.   

Portugal - 1.1.2005

  • Einführung der Warnwestenpflicht.
  • Drastische Anhebung der Bußgelder.    

Rumänien 1.1.2005
Vignettenpflicht für das gesamte Straßennetz.
Die Jahres-Vignette kostet je nach Schadstoffklasse zwischen 17 und 24 Euro. Kürzere Geltungszeiten  sind vorgesehen. 
Quelle ADAC


Heizen im Sommer?

Wenn die Temperaturen wieder wärmer werden, gerät die Standheizung schnell in Vergessenheit. Kraftstoffbetriebene Heizungen sollte man aber auch im Sommer einmal im Monat laufen lassen. Sonst können sich kleine Schwebteilchen im Diesel an der Pumpe und am Ventil ablagern. Rußpartikel können zu Korrosion im Brennerbereich führen; Dichtungen, die im Betrieb geschmiert werden, trocknen aus. Ein regelmäßiges Bewegen der Mechanik verhindert außerdem eine zu einseitige Belastung stillstehender Teile, beispielsweise der Lagerwelle des Gebläsemotors, durch die Erschütterungen im normalen Fahrbetrieb. Aus ähnlichen Gründen sollte man übrigens auch Kimaanlagen im Winter ab und zu anschalten

Quelle Promobil

Ein Tipp für Wohmobilfahrer in Portugal: Freies Campen ist in Portugal verboten und wird mit hohen Strafen (zwischen 500 und 3.740 Euro) geahndet. Wohnmobile müssen in jedem Fall auf offizielle Stellplätze.

Wohnwagen-Fahrverbot an der amalfitanischen Küste
Die Straße entlang der amalfitanischen Küste südlich von Neapel ist ab sofort bis zum Ende der Reisezeit (10.Oktober) für Wohnwagengespanne und jegliche Wohnmobile gesperrt.
Das Fahrverbot für Gespanne und Wohnmobile gilt für die rund 40 km lange Strecke der SS 163 zwischen Vietri sul Mare und Positano täglich von 07:30 bis 24:00 Uhr. Touristenbusse mit einer Höhe von 4 Metern und einer Länge von mehr als 12 Metern dürfen generell erst wieder ab Oktober fahren. Für Busse, die weniger als 4 Meter hoch und zwischen 10,35 und 12 Meter lang sind, besteht Einbahnregelung. Für Pkw gibt es keine Beschränkungen.
.Der Grund für diese bereits vor Jahren eingeführten Regelungen ist der stetig wachsende Verkehr auf der schmalen Küstenstraße mit seinen vielen engen Kurven. (Quelle: www.adac.de)



Probleme mit der Maut-Erhebung auf Österreichs Straßen. Die Go-Box funktioniert zum Beispiel nicht, wenn in der Frontscheibe eine Antenne integriert ist. Beim Passieren der Stationen ertönt ein Signal, bleibt dieses aus, muss sofort die nächste Mautstation angefahren und Selbstanzeige erstattet werden.

Neueste Verkehrsregeln in Spanien:
Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist nur noch mit Freisprechanlagen ohne Kopfhörer erlaubt. Für Wohnmobile gelten neue Tempolimits:
auf Landstraßen          70 km/h (bisher 80)
auf Schnellstraßen     80 km/h (bisher 90)
auf Autobahnen           90 km/h (bisher 100)
Bei Überschreitungen von mehr als 20 km/h muss mit bis zu 300 Euro Strafe gerechnet werden. Ab Juli gibt es die Pflicht, bei Panne oder Unfall beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Was noch unklar ist: ob diese Vorschrift auch für Ausländer gilt.

Italien
Seit Juli 2003 muss in Italien auch tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften mit Licht gefahren werden. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift wird mit mindestens 33 Euro bestraft. Daher sollte das Licht während der Fahrt (auch in geschlossenen Ortschaften) erst gar nicht ausgeschaltet werden.

Slowakei
In der Slowakei brauchen ab sofort Wohnmobile über 3,5 Tonnen eine Vignette nicht nur für die Autobahnen D1, D2 und R 1, sondern auch für folgende Schnell- und  Fernstraßen: 2, 18, 50, 59, 61, 63, 64, 68 und 75. Bei den Straßen handelt es sich überwiegend  um Ausweichrouten zu den gebührenpflichtigen Hauptstraßen. Folgende Schilder weisen darauf hin: Sùhradou nad 3,5 t - With Payment over 3,5 t - Vignettenpflicht über 3,5 t


Ein für alle Wohnmobilfahrer interessantes Urteil
des Landgericht Frankfurt/Main, jeder Wohnmobilbesitzer sollte seinen Versicherungsvertrag dahingehend überprüfen, ob in seinen Versicherungsbedingungen der Teilkasko steht, dass nur dann Schäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen werden, wenn das Wohnmobil "bewegt" wird. Falls ja, so kann der Eigentümer der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges keine (!) Regulierung eines Schadens verlangen, der während der Parkzeit im Winterquartier - im zu klärenden Fall durch Vandalismus - entstanden ist.
LG Frankfurt/Main 2715 S2/00

Promillefahrt
Alkoholbedingte Fahruntüchtikeit ist anzunehmen wenn ein Autofahrer mit 0,65 pM ohne erkennbare Gründe von der Strasse abkommt. Der Unfallschaden musste von der Kasko nicht ersetzt werden.
OLG Hamm, NZV03, 522

4-Tage-Vignette UNGARN

Für mautpflichtige ungarische Autobahnen gibt es jetzt eine Kurzzeitvignette (vier Tage), allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Wer ohne Plakette erwischt wird, muss mit rund 390 Euro Geldbuße rechnen!

Östereich
Ab 1.1.2004 entfällt die Vignettenpflicht für sämtliche Kfz über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Die Maut wird vollelektronisch nach den gefahrenen Kilometern und Gesamtzahl der Achsen erhoben. Bei Bussen und Wohnmobilen werden die Achsen der Anhänger nicht  mitgezählt. Hierfür ist eine so genannte Go-Box erforderlich, die an ausgewiesenen Verkaufsstellen an allen Haupt Zufahrtsstrecken nach Österreich und in den ÖAMTC-Grenzbüros gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhältlich ist. Das Gerät kann mit einem Guthaben zwischen 50 und 500 Euro aufgeladen und dann abgefahren werden. Mittels der an der Innenseite der Windschutzscheibe angebrachten Go-Box und den an den Autobahnen angebrachten Mautportalen erfolgt während der Fahrt die elektronische Abbuchung der Gebühren.
Auf den vignettenpflichtigen Strecken wird die Gebühr für 2-achsige Wohnmobile und Busse über 3,5 t zGG Euro 0,13/km, und für 3-achsige (Tandemachse} Wohnmobile und Busse über 3,5 t zGG Euro 0,182/km betragen. Die Achsen der Anhänger werden nicht mitgezählt. Hinzu kommt eine 20 % ige Umsatzsteuer.
Auskünfte zum Go-System sind über folgende gebührenfreie Nummer
erhältlich:
Tel. 0800 400 11 400.
oder über www.go-maut.at
Diese Informationen wurden vom ADAC mit viel Sorgfalt zusammengestellt.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir allerdings nicht übernehmen


Damit Sie richtig reagieren, wenn plötzlich ein Reh vor dem Auto auftaucht, hier einige Tipps vom ADAC, wie sich Wildunfälle vermeiden lassen:
Unbedingt die Wildwechselschilder beachten. Das Tempo in diesem Fall deutlich herabsetzen. Nachts oder bei Nässe können 80 Stundenkilometer schon zu viel sein.
Fahrbahnränder im Auge behalten und auf den nötigen Sicherheitsabstand zum rechten Straßenrand achten.
Stets mit mehreren Tieren rechnen. Sie verlassen die Fahrbahn nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern laufen oft vor dem Fahrzeug her.
Sind Tiere auf der Straße, nur bremsen, wenn kein Auffahrunfall mit dem nachfolgendem Fahrzeug droht.
Wenn Tiere auf der Straße stehen und die Fahrbahn sonst frei ist, bremsen, hupen und abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg finden kann.
Auf keinen Fall dem Tier ausweichen. Das Risiko besteht, gegen einen Baum zu prallen, im Straßengraben zu landen oder den Gegenverkehr zu gefährden ist nicht zu unterschätzen.
Wenn es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist, sollte die Unfallstelle abgesichert und der Wildunfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Das angefahrene Tier sollte man auf keinen Fall anfassen. Es kann Krankheiten übertragen oder plötzlich ausschlagen und so dem Menschen schwere Verletzungen zufügen.


Tschechien Fahrer Achtung,
bei meiner letzen Fahrt nach Tschechien über den Autobahngrenzübergang Waidhaus ist mir aufgefallen das die Schilder frei bis Katharina demontiert waren!
Bisher konnte man bis Katharina ohne Vignette fahren, dass ist vorbei, jetzt ist ab Grenze Vignettenpflicht!
Auf Nachfrage wurde mir gesagt das auch die Strafen für das Fahren auf der Autobahn ohne Vignette drastisch erhöht wurden!
Obergrenze ist jetzt für einen Verstoss 15000 Kronen, normalerweise werden aber für ein Wohnmobil nur 5000 Kronen verlangt. Das sind ja nach Wechselkurs bis 170,00 Euro, eine Vignette kostet für ein Wohnmobil bis 3,5 to. für 10 Tage 100,00 CSK
für Fahrzeuge 3,5 bis 12 to 400,00 CZK.
Dies ist der Stand 2003


Lichtpflicht in Europa
GELDSTRAFEN. In 13 Ländern müssen Autofahrer auch am Tag mit Abblendlicht fahren, (in Klammern die Geldbußen in Euro bei Nichtbeachtung):

Dänemark (70), Finnland (nur außerorts, 50),
Island(60), Italien (auf Autobahnen und Schnellstraßen, 32), Norwegen (108), Polen (50), Schweden (45), Slowenien (22), Tschechien (35) und Ungarn (nur außerorts, bis 40). Estland, Lettland und Litauen geben die genaue Höhe nicht an. Nur in den Wintermonaten muss in Polen (1.10-1.3.), Tschechien (27.10. bis zum letzten Sonntag im März) und Litauen (1.11. -1.3.) auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden.
Quelle: ADAC Motorwelt Dezember 2002


Bei einer Rast auf einem Parkplatz an der A61 wurde ich von der Polizei vor dem Übernachten auf Parkplätzen und Raststätten der A 61 und A1 wegen erhöhter Gasüberfall Gefahr gewarnt! Zwar seien durch die Warnungen die Überfälle zurück gegangen, aber die Warnung besteht nach wie vor. Bitte nehmt die Warnungen ernst, das Abfahren von der  BAB zum Übernachten ist sicherer!!
Uwe